AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung
Wir, die Handelsvertretung Frank Wintermantel, nennen uns nachfolgend „Verkäufer“.
Sie, unsere Käuferinnen und Käufer, nennen wir zur Erhaltung der Lesbarkeit in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen „Käufer“.
Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung durch den Käufer gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Käufers finden keine Anwendung, auch wenn der Verkäufer diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Abschluss des Vertrages
2.1.
Der Käufer ist bei nicht vorrätiger Ware an die Bestellung 2 Wochen gebunden. Der Vertrag kommt mit Ablauf dieser Frist zustande, es sei denn, der Verkäufer hat das Vertragsangebot vorher schriftlich abgelehnt.
2.2.
Der Vertrag kommt vor Ablauf der Frist zustande, wenn der Verkäufer vor Ablauf der Frist liefert, das Angebot gegenzeichnet, die Annahme des Angebotes schriftlich bestätigt oder Anzahlungen annimmt.

3. Änderungen der bestellten Ware
Der Verkäufer hat bei nicht vorrätigen Waren nach Katalog zu liefern. Die Waren müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Handelsübliche und zumutbare geringfügige Abweichungen in der Farbe oder in den Maßen stellen keinen Mangel dar.

4. Preis, Zahlungsbedingungen
Die vereinbarten Preise verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer. Zusätzliche Leistungen, insbesondere die Lieferung zum Käufer und die Montage beim Käufer sind in dem Preis nicht enthalten.
Rechnungsbeträge werden mit Zugang der Auftragsbestätigung beim Käufer bzw. Angebotsgegenzeichnung durch den Käufer fällig. Die Bezahlung erfolgt per Vorauskasse, durch Überweisung oder im Lastschriftverfahren. Eine andere Zahlungsmöglichkeit ist mit dem Verkäufer vorab schriftlich abzustimmen.

5. Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
5.1.
Die verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.
5.2.
Der Käufer kann nur mit unbestrittenen, bestrittenen aber entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
5.3.
Dem Käufer steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.

6. Verlängerung der Lieferfrist
Kann der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten, hat er den Käufer rechtzeitig davon in Kenntnis zu setzen. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen in seinem Geschäftsbetrieb oder bei Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände und rechtmäßige Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, verlängern die Lieferzeit entsprechend der Dauer der Störung. Der Käufer ist in solchen Fällen zum Rücktritt nur dann berechtigt, wenn er die vereinbarten Leistungen nach Ablauf der Lieferfrist anmahnt, eine angemessene Nachfrist setzt und auch die angemessene Nachfrist fruchtlos abgelaufen ist. Ist die Lieferfrist kalendermäßig bestimmt, beginnt die vom Käufer zu setzende angemessene Nachfrist mit deren Ablauf. Das gesetzliche Recht auf Schadensersatz anstelle der Leistung bleibt unberührt.

7. Lieferung, Versandkosten
7.1.
Die Lieferung erfolgt an die vom Käufer angegebene Lieferadresse und erfolgt nach vollständiger Zahlung des Rechnungsbetrages.
7.2.
Der Verkäufer trägt die Liefer- und Versandkosten. Der Versand erfolgt über einen Paket- oder Postdienst. Waren über 30 kg werden per Spedition zugestellt.

8. Gefahrübergang
Die Gefahr geht grundsätzlich mit Übergabe der verkauften Sache auf den Käufer über, es sei denn, die Kaufsache wird an den Käufer versendet. In diesem Falle geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Kaufsache von dem Verkäufer an den Paket-, Postdienst oder Spediteur übergeben wurde.

9. Mängelansprüche, Haftungsbegrenzung, Verjährung
9.1.
Mängelansprüche Tritt an den durch den Verkäufer gelieferten Gegenständen ein Mangel auf, wird der Verkäufer diesen innerhalb angemessener Zeit nach Wahl des Käufers entweder beseitigen oder die beanstandete Leistung von Neuem mangelfrei erbringen (insgesamt Nacherfüllung).
Schlägt die Nacherfüllung fehl, insbesondere weil der Mangel trotz Beseitigungsversuch nicht behoben wird, die Nacherfüllung sich unzumutbar verzögert oder unberechtigt abgelehnt wird, kann der Käufer nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder mindern.
Der Käufer teilt dem Verkäufer offenkundige Mängel schriftlich oder per E-Mail innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach dem Zeitpunkt mit, an dem er den Mangel feststellte. Unterlässt der Käufer diese Mitteilung, erlöschen seine Mängelansprüche 4 Wochen nachdem er den Mangel feststellte. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers.
Die Mängelansprüche erstrecken sich nicht auf solche Schäden, die vom Käufer zu vertreten sind, insbesondere Schäden, die durch natürliche Abnutzung, unsachgemäße Behandlung oder Temperatur- oder Witterungseinflüsse entstanden sind.
9.2.
Haftungsbegrenzung Die Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich nach dieser Regelung.
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen, haftet der Verkäufer unbeschränkt.
Bei den übrigen Haftungsansprüchen haftet der Verkäufer unbeschränkt nur bei Nichtvorhandensein der garantierten Beschaffenheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch bei seinen gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Der Verkäufer haftet für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen nur im Umfang der Haftung für leichte Fahrlässigkeit nach Ziff. 9.2. Abs. 4.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung beschränkt auf 100.000,00 EUR je Versicherungsfall.
Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre, es sei denn, es liegt eine der Voraussetzungen nach Ziff. 9.2. Abs. 2 oder 3 vor.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
9.3.
Verjährung Mängelansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den gesetzlichen Vorschriften.

10. Schlussbestimmungen
10.1.
Der Verkäufer speichert im Rahmen der Geschäftsbeziehungen die ihm bekannt gewordenen und für die Vertragserfüllung erforderlichen Daten des Käufers. Die Daten werden nur zum Zwecke der Vertragserfüllung verwendet.
10.2.
Erfüllungsort ist Freiburg im Breisgau.
10.3.
Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
10.4.
Ist der Käufer Kaufmann, so ist der Gerichtsstand der Firmensitz des Verkäufers.


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